Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Via Sec - Stephan Raff e.U.
Informationssicherheitsberatung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Via Sec - Stephan Raff e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich der Informationssicherheit, insbesondere:
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ISO 27001 ISMS-Beratung und -Implementierung
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TISAX Assessment und Zertifizierungsbegleitung
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NIS2 und Cyber Resilience Act Compliance-Beratung
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GAP-Analysen und Risikobewertungen
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Business Continuity Management (BCM)
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IT-Notfallmanagement
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OT/IoT Security Management
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Vertrag.
(3) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Beratungsleistungen. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz bzw. nach der vereinbarten Pauschale.
(2) Nebenkosten (Fahrtkosten, Spesen, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsberechtigungen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner.
(3) Bei Remote-Beratung stellt der Auftraggeber die erforderliche technische Infrastruktur zur Verfügung.
(4) Änderungen der Rahmenbedingungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen.
(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend der DSGVO und seiner Datenschutzerklärung.
(4) Bei Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Gesamthaftung ist auf die Höhe des Auftragswerts, maximal jedoch auf EUR 50.000,- pro Schadensfall begrenzt.
(5) Für leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleibt die Haftung unberührt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Beratungstätigkeit.
(2) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
(3) Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen.
§ 9 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(4) Bei vorzeitiger Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
§ 10 Urheberrecht
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Analysen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Salzburg.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 01.08.2025
Via Sec - Stephan Raff e.U.
Franz-Josef-Kai 21/2
5020 Salzburg, Österreich